Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ändern sich 2026 die Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung ihrer Gebäude. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und der angepassten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Vorgaben für Heizungen und die Förderung entsprechender Maßnahmen neu ausgerichtet.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und angepasste BEG-Förderung
Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Ein zentraler Punkt ist der technologieoffene Ansatz: Eigentümer sollen selbst entscheiden können, welche Heizlösung zu ihrem Gebäude und den jeweiligen Rahmenbedingungen passt.
Die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt seit dem 21. Juli 2026. Mit der Neuausrichtung soll die Förderung sozialer, effizienter und zielgerichteter gestaltet werden.
Saisonale Wärmespeicher und digitale Lösungen
Neben den gesetzlichen Vorgaben entwickeln sich auch neue technische Ansätze für die Wärmeversorgung von Gebäuden weiter. Bis Ende 2026 sollen deutschlandweit mehr als 20 Konzepte für saisonale Wärmespeicher entwickelt werden. Dabei wird Wärme aus den Sommermonaten gespeichert und für die Beheizung im Winter genutzt.
Auch die Digitalisierung spielt eine zunehmende Rolle. Initiativen wie die KEDi Roadshow zeigen Anwendungen rund um Smart Meter, digitale Abbilder und KI-gestützte Prozesse. Ziel ist es, Energieverbräuche besser zu erfassen und die Energieeffizienz in Gebäuden und Unternehmen zu verbessern.


