Die Mischbetrieb-Falle bei der Stromsteuer: Erstattung sichern trotz falschem WZ-Code

Unternehmen bestehen häufig aus mehr als einer betrieblichen Einheit. Neben der Produktion gibt es beispielsweise eine Verwaltung, ein Lager oder eine Werkstatt. Bei der Stromsteuererstattung kann diese Struktur eine Rolle spielen. Besonders bei sogenannten Mischbetrieben kommt es darauf an, welche Tätigkeiten dem Unternehmen zugeordnet sind und wie der Betrieb gegenüber dem Zoll eingeordnet wird.

Der WZ-Code als mögliche Hürde

Bei der Prüfung eines Antrags spielt der angemeldete Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code) eine wichtige Rolle. Eine Einordnung, die die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit des Betriebs nicht zutreffend abbildet, kann zu Rückfragen oder Problemen bei der Antragstellung führen.

Götz Consulting prüft deshalb die tatsächliche betriebliche Tätigkeit und unterstützt bei der korrekten Darstellung im Antrag. Dazu gehört auch die Prüfung des Formulars 1402. Gerade bei Unternehmen mit unterschiedlichen Betriebsbereichen sollte die Zuordnung des Stromverbrauchs nachvollziehbar und entsprechend den geltenden Vorgaben erfolgen.

Drittmengen korrekt abgrenzen

Ein weiterer Punkt ist die Abgrenzung von Strommengen, die nicht dem eigenen begünstigten Verbrauch zuzurechnen sind. Dazu können beispielsweise Strommengen für Untermieter oder bestimmte E-Fahrzeuge gehören.

Solche Drittmengen müssen bei der Antragstellung korrekt ermittelt und berücksichtigt werden. Auch die erforderlichen beihilferechtlichen Erklärungen im ELSTER-Portal sollten vollständig und widerspruchsfrei abgegeben werden.

Götz Consulting unterstützt Unternehmen bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Ermittlung der relevanten Strommengen und der Antragstellung. So lässt sich vermeiden, dass Erstattungsansprüche durch formale oder rechnerische Fehler ungenutzt bleiben.

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