Stromsteuer-Rückerstattung 2026: So sichern sich Unternehmen ihr Geld vom Staat

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe können einen Teil der gezahlten Stromsteuer zurückerhalten. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit nicht, obwohl sich bei entsprechendem Stromverbrauch ein relevanter Erstattungsbetrag ergeben kann.

Warum sich die Stromsteuererstattung lohnt

Die Bundesregierung hat die Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe auf den gesetzlichen Mindeststeuersatz gesenkt. Dadurch beträgt die Entlastung 20,00 Euro je Megawattstunde (MWh), also 2 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Bei einem jährlichen Stromverbrauch von beispielsweise 100.000 kWh entspricht das einer möglichen Entlastung von 2.000 Euro. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und dem anrechenbaren Stromverbrauch ab.

Ausschlussfristen beachten

Die Stromsteuererstattung muss fristgerecht beantragt werden. Für das jeweils zurückliegende Kalenderjahr endet die Antragsfrist grundsätzlich am 31. Dezember des Folgejahres. Wird die Frist versäumt, kann der Erstattungsanspruch verloren gehen.

Die Antragstellung erfolgt digital über das Zoll-Portal. Dabei sind unter anderem die beihilferechtlichen Voraussetzungen und erforderliche Erklärungen zu beachten.

Götz Consulting unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des Erstattungsanspruchs und der Abwicklung des Antrags. Ziel ist, den administrativen Aufwand für den Betrieb so gering wie möglich zu halten und die vorhandenen Entlastungsmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

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